Die Erklärung muss leicht auffindbar und zugänglich auf der jeweiligen Website oder mobilen Anwendung veröffentlicht werden. Häufig wird sie daher bei Webseiten direkt in der Footer-Navigation bei den rechtlichen Hinweisen wie Impressum oder Datenschutz untergebracht...
Quelle: https://barrierefreiheit-umsetzen.de/barrierefreiheitserklaerung/#toc_3
Gültig ab: 28.06.2025 für bestimmte Produkte ( §2 Nr. 2 BFSG ) und Dienstleistungen ( §2 Nr. 3 BFSG ) die nach dem 28.06.2025 in den Verkehr gebracht bzw. erbracht werden.
Quelle: https://bfsg-gesetz.de/2-bfsg/
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