Datenschutzrelevante Themen und Beispiele:

Hinweis: die Einteilung von 1-3 ist lediglich die Reihenfolge in der wir die Generatoren ausprobiert haben. Es gibt weitere gute Generatoren wie z.B von Trusted Shop. Die Liste ist lediglich ein beispielhafter Auszug.

Ein Datenschutzbeauftragter ist zwingend wenn:

 

  1. die Unternehmensgröße / Anzahl der Mitarbeiter
    • mehr als 20 (seit 28.07.2019) Mitarbeiter haben regelmäßig mit automatisierter Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten zu tun.
  2. oder der Detailgrad der Daten
    • personenbezogene Daten werden verarbeitet, die über
      • Rasse, ethnische Herkunft,
      • politische Meinung, religiöse Überzeugungen,
      • Gewerkschaftszugehörigkeit,
      • Gesundheit, Sexualleben einer Person, informieren
    • dann besteht die Verpflichtung zum Datenschutzbeauftragten unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter.
  3. oder das Geschäftsfeld
    • werden personenbezogene Daten geschäftsmäßig übermittelt, erhoben, verarbeitet oder genutzt, d.h. besteht in diesen Verarbeitungsvorgängen die Kerntätigkeit des Unternehmens, besteht ebenfalls eine Verpflichtung, unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter.
  • was sind personenbezogene Daten?
    • Der eigentliche Begriff wurde vom Gesetzgeber präzise formuliert, wie §3 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zu entnehmen ist: (1) Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener).? Aus dieser Definition leitet sich ein ganz wesentlicher Punkt ab: Nicht nur Informationen über eine Person, sondern ebenso Informationen, die sich mit ihr in Verbindung bringen lassen, sind als personenbezogene Daten zu betrachten.
    • Wenn beispielsweise ein Shopbetreiber dokumentiert, welche Produkte ein bestimmter Kunde gekauft hat, handelt es sich aufgrund der bestehenden Personenverknüpfung um personenbezogene Daten.

Quelle:

https://www.mein-datenschutzbeauftragter.de/bestellung-datenschutzbeauftragten/#funktion

 

  • was ist  geschäftsmäßige Verarbeitung zum Zwecke der Übermittlung ...

 

Es ist zu unterscheiden zwischen der Erfüllung eigener Geschäftszwecke (§ 28 BDSG) und dem geschäftsmäßigen Erheben, Speichern oder Verändern personenbezogener Daten zum Zwecke der Übermittlung, insbesondere für Zwecke die Werbung, durch Auskunfteien, den Adresshandel oder zur Markt- und Meinungsforschung (§ 29 BDSG). Zu den Stellen, die an § 29 BDSG gebunden sind, gehören ggf. auch Detekteien, soweit sie personenbezogene Daten verarbeiten ...

 

Quelle:

https://www.privcom.de/blog/leistungen/dsb-check/geschaeftsmaessige-verarbeitung-zum-zwecke-der-uebermittlung

 

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