Die Verordnung müssen Händler nur gegenüber Kunden mit Wohnsitz in einem der 28 Mitgliedstaaten der EU und Ländern, die dem europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehören (Norwegen, Island und Liechtenstein) beachten.
Bestellt z.B. ein Kunde aus der Schweiz, gilt die Verordnung nicht.
Quelle: https://www.it-recht-kanzlei.de/faq-geoblocking-verordnung.html
Damit Kunden aus dem Ausland ihre Adresse in das Bestellformular eintragen können, muss die Länderauswahl im Backend des Shops freigeschaltet sein. ...
Verbraucherstreitbeilegungsgesetz:
Versandhandel mit Kleinsendungen
Auch der Online-Handel deutscher Unternehmer mit der Schweiz verändert sich.
Verzichtete der Schweizer Fiskus bislang bei Kleinsendungen aus dem Ausland, deren Steuerbetrag weniger als fünf Schweizer Franken betrug, auf die Erhebung von Einfuhrsteuer vollständig, führen Schweizer Steueränderungen 2019 eine Besteuerung ein.
Ab Januar des neuen Jahres entsteht für Händler aus dem Schweizer Ausland Umsatzsteuerpflicht, sobald sie die Umsatzgrenze von 100.000 CHF überschreiten.
Demnach unterliegen Händler außerhalb der Schweiz ab Januar des kommenden Jahres der Schweizer Mehrwertsteuerpflicht, wenn sie Kleinsendungen dorthin versenden und damit einen Umsatz erzielen, der oberhalb der Umsatzgrenze liegt.
Von der Neuerung sind Händler ausgenommen, die ihre Waren nicht im Rahmen eines Online Versandhandels anbieten. Ihre Lieferungen fallen nach wie vor nicht unter die Schweizer Mehrwertsteuerpflicht.
|
|
|