Das waren noch Zeiten als man mit einer besonderen Schrift seine Prospekte/Formulare drucken ließ, oder sogar eine eigene Firmenschrift hatte. (Das gilt natürlich auch heute noch, aber in der Regel für größere Firmen.)
Im Rahmen des Internetauftritt ist aber alles anders ... denn digitale Schriften sollten auf allen Geräten (identisch) lesbar sein.
Bis vor wenigen Jahren waren es nur wenige Schriften die das ermöglichten ...
Aber auch das Web entwickelt sich und mittlerweile gibt es doch eine ganze Reihe (mehr als 1400 Schriften / "kostenlos") von "websicheren" Schriften (Google Fonts ... ) die auf jedem Gerät gleich dargestellt werden ... egal ob Google Chrome, Microsoft Edge, Firefox, Safari, ..., oder Apple, Linux, PC, oder mobile Geräte bis zum Handy ...* und sich auch für Prospekte, also Druckvorlagen eignen ...
oder ...
Die Verunsicherung wird weiter vergrößert:
Also könnte die Lösung sein, das per Cookie Consent Banner zu erledigen ...
... Da sich Google-Server auch in den USA befinden, werden mit der Übertragung der IP-Adresse personenbezogene Daten der Seitenbesucher*innen in ein Drittland (USA) übertragen. Die dynamische Einbindung ohne Einwilligung des Nutzer verstoße nach dem Urteil des LG Münchens gegen die DSGVO.
Sie verwenden ebenfalls Google Fonts auf Ihren Internetpräsenzen?
Prüfen Sie zunächst, ob und auf welche Weise Sie Google Fonts einbinden. Neben der lokalen Einbindung von Google Fonts, können Sie auch einen Consent-Manager nutzen, der die Einwilligung des Nutzers in die Verwendung der dynamischen Einbindung von Google Fonts einholt.
Quelle: Trusted Shops Legal Services / E-Mail vom: 22.8.2022
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